Whistleblowing
Das Unternehmen sieht in der effektiven und korrekten Bearbeitung der Meldungen ein wichtiges Zeichen seines Engagements für die Förderung einer Kultur der Transparenz und die Bekämpfung der Illegalität.
Zu diesem Zweck hat das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt, das die europäische Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden, umsetzt.
Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:
Ausgeschlossen sind jedoch Berichte, Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person zusammenhängen, z. B. im Zusammenhang mit der Vergütung oder den Beziehungen zu Kollegen, sowie überflüssige Berichte, die auf Klatsch, Rache, Opportunismus oder Skandalisierung abzielen.
Die meldende Person muss sicher sein, dass die Informationen über Verstöße wahrheitsgemäß und überprüfbar sind, da er andernfalls nach dem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden kann.
Die meldende Person muss ausdrücklich erklären, dass er seine Identität vertraulich behandeln und den gesetzlich vorgesehenen Schutz in Anspruch nehmen will.
Mitarbeiter, Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch anonym, unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten über die folgenden Kanäle übermitteln:
Alle personenbezogenen Daten, die sich auf den Hinweisgeber beziehen, werden daher nicht an Personen oder Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben.
Es wird ausdrücklich versichert, dass das Unternehmen aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenhängen, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreifen wird.
Innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung, dass die Meldung berücksichtigt wurde, und innerhalb von drei Monaten wird er über das Ergebnis der Meldung informiert.
Meldung onlineZu diesem Zweck hat das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt, das die europäische Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden, umsetzt.
Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:
- Verdacht von Straftaten durch Führungskräfte und Exponenten des Unternehmens
- Verdacht von schweren Verstößen gegen die Steuergesetzgebung im Unternehmen
- Kontinuierliche Verletzung der Betriebsordnung oder Verstöße gegen den Ethikkodex
- Kontinuierliche Verstöße gegen die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
- Korruption
- Diebstahl
- Fälschung von Unterlagen
- Schutz personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netzen und Informationssystemen
- Gesetzesdekret Nr. 231/2001.
Ausgeschlossen sind jedoch Berichte, Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person zusammenhängen, z. B. im Zusammenhang mit der Vergütung oder den Beziehungen zu Kollegen, sowie überflüssige Berichte, die auf Klatsch, Rache, Opportunismus oder Skandalisierung abzielen.
Die meldende Person muss sicher sein, dass die Informationen über Verstöße wahrheitsgemäß und überprüfbar sind, da er andernfalls nach dem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden kann.
Die meldende Person muss ausdrücklich erklären, dass er seine Identität vertraulich behandeln und den gesetzlich vorgesehenen Schutz in Anspruch nehmen will.
Mitarbeiter, Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch anonym, unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten über die folgenden Kanäle übermitteln:
- der digitale Kanal: Online-Meldungen unter https://www.trustwhistle.it/de/weico-gmbh.html. Der Link zu dieser Seite ist auf der Website zu finden;
- der mündliche Kanal: Berichterstattung an Nadia Pernthaler. Im Falle eines Interessenskonfliktes kann die Meldung direkt an die Firmenleitung in Person von Herrn Gschliesser Helmut gemacht werden.
Alle personenbezogenen Daten, die sich auf den Hinweisgeber beziehen, werden daher nicht an Personen oder Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben.
Es wird ausdrücklich versichert, dass das Unternehmen aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenhängen, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreifen wird.
Innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung, dass die Meldung berücksichtigt wurde, und innerhalb von drei Monaten wird er über das Ergebnis der Meldung informiert.